Förderverein Diesel-Schnelltriebwagen (SVT) e.V.
Unser Vorstand
Unsere Geschichte
Eintragung des Vereins am 21.6.2022 beim Registergericht Leipzig unter der Nummer VR 7766
Die Gründung des Vereins erfolgte am 19.1.2000
Unsere Vereinssatzung
Unsere Vereinssatzung zum Lesen
Förderverein Diesel-Schnelltriebwagen (SVT) e.V. Geschäftsstelle Pretzfelder Strasse 23 91320 Ebermannstadt Satzung Präambel Diesel-Schnelltriebwagen – Kurzbezeichnung SVT – spielten im hochwertigen Reise-Schnellverkehr der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Bundesbahn vor und nach dem 2. Weltkrieg eine entscheidende Rolle. Nur mit ihrer technisch-konstruktiv wegweisenden Konzeption konnten konkurrenzfähige Reisezeiten gegenüber dem Kraftverkehr, zum Teil auch gegenüber dem Flugverkehr zwischen den wichtigsten deutschen und europäischen Metropolen angeboten werden. Diese zur damaligen Zeit hochmodernen, zukunftsorientierten, in Form und Design auch heute noch mo-dern wirkenden Fahrzeuge waren die Wegbereiter der heutigen nationalen und inter-nationalen Hochgeschwindigkeits-Systeme, die mit elektrischen, zum Teil aber auch wieder mit dieselgetriebenen Triebwagen und Triebzügen gefahren werden. Die Er-haltung dieser für die Eisenbahn und für die technische Innovation in Deutschland ei-senbahnhistorisch wertvollen Exemplare ist damit Ziel und Aufgabe dieses Förderver-eins. 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen „Förderverein Diesel-Schnelltriebwagen (SVT) e.V.“ Sitz des Vereins ist Delitzsch 2. Aufgaben und Zweck Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die noch vorhandenen Die-sel-Schnelltriebwagen der verschiedenen Vor- und Nachkriegsbaureihen als wertvolle eisenbahntechnische, Verkehrs-, wirtschaftlich- wie kulturgeschichtlich bedeutende rollende Denkmäler objektmäßig zu betreuen, sie im musealen bzw. ausstellungsfähi-gen Zustand zu erhalten und der Öffentlichkeit an geeigneten Orten, z.B. in Eisen-bahn- und Verkehrsmuseen zugänglich zu machen, darüber hinaus – so weit als mög-lich – ihre Sanierung bzw. lauf- und betriebsfähige Aufarbeitung betreiben und damit auch ganz allgemein das Interesse an der Eisenbahn im Rahmen der Verkehrs-, Technik- und Industrie-Geschichte zu wecken und zu stärken. In erster Linie will der Verein ein Kontaktforum für alle an diesen Zielen Interessierten sein. Nach der beispielhaften Sanierung des letzten noch vollständig erhaltenen SVT der Bauart KÖLN werden die dabei gewonnenen Erfahrungen anschließend für die Sanierung des ebenfalls letzten noch vollständig erhaltenen SVT der Bauart LEIPZIG genutzt. Die Sanierungen werden mit dem Ziel der Vorbereitung für die Wiederinfahrt-setzung beider SVT mit eigenem Antrieb ausgeführt. Dadurch soll der Weg für eine umfassende und lebendige mobile und stationäre museale Nutzung beider SVT ge-ebnet werden. Dazu wird der Verein die Verbindungen zu den interessierten bzw. fachlich gemeinnützigen Organisationen im Eisenbahn- und Verkehrswesen herstel-len, pflegen und intensivieren, diese zur personellen, fachlich wie materiellen Unter-stützung zu gewinnen suchen, öffentliche Mittel einwerben und das öffentliche Interes-se dafür wecken bzw. verstärken. Außerdem wird er die einschlägige Quellen- und Dokumentensammlung betreiben und vervollständigen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung vom 01.01.1977 in der aktuellen Fassung, hier lt. §52 Gemeinnützige Zwecke (2) 5. Förderung von Kunst und Kultur. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwe-cke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet wer-den. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden. 3. Mitgliedschaft Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein, die sich zur Beachtung dieser Satzung und der Vereinsziele bekennen. Neue Mitglieder werden auf schriftlichen Antrag durch den Vorstand aufgenommen und von der Mitgliederver-sammlung bestätigt. Die Mitglieder können durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand aus dem Verein austreten; sie ist mit Wirkung zum Jahresende spätestens bis 01.10. des betref-fenden Jahres abzugeben. Mitglieder des Vereins, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nach-kommen oder durch ihr Verhalten dem Verein und seinen Zielen schaden, können auf Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Betroffene kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über den Aus-schluss schriftlich Einspruch einlegen; über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag für natürliche und juristische Personen wird von der Mitglieder-versammlung festgelegt. Personen, die sich um den Verein verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. 4. Organe Organe des Vereins sind •die Mitgliederversammlung •der Vorstand. Ein fachlich beratender Beirat wird erforderlichenfalls auf Beschluss der Mitgliederver-sammlung eingesetzt. 5. Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, einberufen. Sie ist ferner vom Vorstand einzuberufen, wenn mindestens 20 % der Mitglieder dieses durch schriftlich begründeten Antrag verlangen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung ergeht schriftlich unter Mitteilung der Ta-gesordnung mindestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung. Die Mitglieder-versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit beschlussfähig. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll aufgestellt, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer unterzeichnet wird. Die Mitgliederversammlung wählt aus den Mitgliedern den Vorstand und jährlich zwei Kassenprüfer. In der ersten Mitgliederversammlung nach Ablauf eines Geschäftsjahres erstattet der Vorstand den Geschäftsbericht und legt die Jahresrechnung vor. Die Kassenprüfer be-richten über das Ergebnis ihrer Prüfung. Die Mitgliederversammlung beschließt über: •die Entlastung des Vorstandes •die Satzungsänderungen •die Arbeits-, Beschaffungs- und Finanzplanung •die Auflösung des Vereins •die Mitgliedsbeiträge •die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft. 6. Vorstand Der Vorstand des Vereins besteht aus •dem Vorsitzenden •dem stellvertretenden Vorsitzenden •dem Schriftführer und dem •Kassenwart. Der Vorstand wird für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neu- oder Wiederwahl im Amt. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe dieser Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsord-nung geben. Der Vorstand beruft die Mitglieder des Beirates. Die Mitglieder des Vorstandes sowie alle anderen Vereinsmitglieder sind ehrenamt-lich tätig. 7. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 8. Satzungsänderung Die Satzung des Vereins kann durch die Mitgliederversammlung nur mit einer Mehr-heit von 2/3 der anwesenden Mitglieder geändert werden. Der Gegenstand der Sat-zungsänderung muss mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden. 9. Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehr-heit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Ver-mögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine an-dere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung des in § 2 dieser Satzung dargelegten steuerbegünstigten Zweckes. 10. Inkrafttreten Diese Version der Satzung wurde nach Vorlage und Prüfung beim Finanzamt Meissen von der 38. Ordentlichen Mitgliederversammlung am 20. Oktober 2018 in Delitzsch beschlossen und tritt sofort in Kraft. Die Eintragung der vorgenommenen Satzungsän-derung ins Vereinsregister wird bis spätestens 31. Dezember 2018 beantragt. Der Verein wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 eingetragen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei der zuständigen Finanzverwaltung ist er-folgt. Der Förderverein ist unter der Nummer 209/141/06959 beim Finanzamt Meissen ein-getragen. Ebermannstadt, den 12.04.2022
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